Einreise

 

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Notwendige Dokumente

Falls der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert, Gäste mit einem gültigen Reisepass aus europäischen Ländern bzw. aus bestimmten amerikanischen Ländern müssen nur einen gültigen Reisepass ohne Visum haben, bzw. im Falle bestimmter Länder wird sogar der Personalausweis akzeptiert. Ohne Vollständigkeit werden diese Kategorien aufgezählt, wir bitten Sie jedoch, vor Ihrer Reise unsere Informationen auf der Webseite des kroatischen Außenministeriums nachzulesen, wo es auch möglich ist, sich über jedes Land einzeln zu informieren. - www.mvp.hr

Die Bürger der folgenden Länder brauchen kein Visum:

AndorraMalaysien
ÄquatorMalta
ArgentinienMexiko
AustralienMonaco
BelgienNeuseeland
BolivienNiederlande
Bosnien-HerzegowinenNikaragua
BrasilienNorwegien
BulgarienÖsterreich
ChilePanama
Costa RicaParaguay
DänemarkPolen
DeutschlandPortugalien
EstonienRumänien
FinnlandSan Marino
FrankreichSchweiz
GriechenlandSingapur
GroßbritannienSlowakei
IrlandSlowenien
IslandSpanien
IsraelTschechien
ItalienTürkei
JapanUngarn
KanadaUSA
KoreaUruguay
LettlandVatikan
LiechtensteinVenesuela
LuxemburgYamaika
MakedonieZypern

Die Bürger der folgenden Länder können auch mit einem Personalausweis einreisen:

Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugalien
Schweden
Slowenien
Spanien
Ungarn

Visum

Einreisevisa können in den kroatischen Botschaften bzw. am Konsulat beantragt werden. Falls auch Kinder mitfahren, müssen sie sich entweder über einen eigenen Reisepass verfügen oder sie müssen in den Reisepass des mitfahrenden Elternteils eingetragen sein. Der Verlust des Reisepasses muss sofort der Polizei gemeldet werden, wo eine offizielle Bescheinigung über den Verlust des Dokuments ausgestellt wird, mit dem ein neuer Reisepass beantragt werden kann.

Zollverfügungen

Die Zollverfügungen der Kroatischen Republik stimmen mit den Vorschriften der Länder der Europäischen Union überein. Ausländische Währungen können frei ein- und ausgeführt werden (bis 15 000 Kuna). Die wertvolleren beruflichen und technischen Gegenstände sind an der Grenze zu verzollen.

Überfahrung von lebendigen Tieren durch die Grenze

Mitreisende Hunde und Katzen müssen über einen offiziellen , von einem Tierarzt ausgefüllten internationalen Ausweis (ein Impfbuch) verfügen, mit der Voraussetzung, dass die Impfung wenigstens 15 Tage, aber höchstens 6 Monate vor der Reise stattfinden musste.

 
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